ABG Lalafarjan-Events (Wladislaw Lalafarjan & Darja Lalafarjan-Fevralev GbR)


§ 1 Vertragsabschluss
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Vertrages zwischen
Lalafarjan-Events und dem Auftraggeber.
2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten
Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
4. Lalafarjan-Events verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.


§ 2 Preise
1. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von Lalafarjan-Events. Lalafarjan-Events
ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr
beauftragten Person vorzulegen.
3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die
bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder
fachgerechte Vorleistungen Dritter, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Lalafarjan-Events in Rechnung
gestellt.


§ 3 Zahlung
1. 50% der vereinbarten Vergütung werden bei Vertragsabschluss fällig,
weitere 50% der vereinbarten Vergütung bis 7 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
3. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.


§ 4 Rücktritt
1. Sofern der Auftraggeber die gebuchte Leistung absagt, entbindet diese Absage den Auftraggeber grundsätzlich nicht von seiner Verpflichtung,
die vertraglich vereinbarten Beträge zu bezahlen.
2. Im Falle des Ausfalles des Künstlers versucht Lalafarjan-Events, einen gleichwertigen Ersatzkünstler zu stellen.


§ 5 Kündigung
1. Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl Lalafarjan-Events als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Lalafarjan-
Events für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
2. Das Recht der außerordentlichen Kündigung steht Lalafarjan-Events dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum
Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird. Diese Kündigung entbindet den Auftragsgeber nicht von seiner Verpflichtung, die vertraglich vereinbarten Beträge
zu bezahlen.


§ 6 Haftung
1. Die Haftung von Lalafarjan-Events gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist
auf insgesamt die Höhe des vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Lalafarjan-Events
herbeigeführt wurde.
2. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen Lalafarjan-Events und
dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von Lalafarjan-Events grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
3. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird ausgeschlossen.
4. Bei einem Leistungsangebot von Lalafarjan-Events mit erhöhtem Risiko kann Lalafarjan-Events die Unterzeichnung eines gesonderten
Haftungsausschlusses verlangen. Lalafarjan-Events verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung
einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die
Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall Lalafarjan-Events als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den
obigen Haftungsregelungen.
5. Soweit Lalafarjan-Events im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers
zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der
Auftraggeber Lalafarjan-Events von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten Lalafarjan-Events gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu
vereinbaren.
6. Lalafarjan-Events übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen
zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber Lalafarjan-Events von jeglichen Haftungsansprüchen frei,
die vom Auftraggeber oder Teilnehmern von Lalafarjan-Events gegenüber erhoben werden.
7. Lalafarjan-Events haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
8. Lalafarjan-Events haftet nicht für die Darbietungsform und den Inhalt der von Ihr vermittelten künstlerischen Leistungen. Mängel betreffend
die Vermittlung sind der Agentur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung zu melden. Geschieht dies nicht,
erlöschen die Schadensersatzansprüche des Kunden. Bei berechtigter Mängelrüge ist die Agentur nach eigener Wahl zur Preisminderung berechtigt.


§ 7 Miete
1. Soweit Lalafarjan-Events Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger
Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von Lalafarjan-
Events ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
2. Lalafarjan-Events kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.


§ 8 Vermittlungsleistung
1. Lalafarjan-Events haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Lalafarjan-Events von allen
Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen
Schadenersatzansprüchen.
3. Soweit Lalafarjan-Events als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der
jeweilige Auftraggeber, die von Lalafarjan-Events hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem
Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Lalafarjan-Events so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von Lalafarjan-Events vermittelt
worden. Lalafarjan-Events hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der
Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an Lalafarjan-Events gezahlt hätte.
4. Ist Lalafarjan-Events im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang
mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA,KSK, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.


§ 9 Gewährleistung
1. Lalafarjan-Events steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder
sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen
Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Lalafarjan-
Events ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers
liegen, erforderlich erscheint.
2. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und
Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von Lalafarjan-Events nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, Lalafarjan-
Events kennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
3. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl.
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
4. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages
durch Lalafarjan-Events begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen Lalafarjan-Events com unverzüglich mitzuteilen. Ist der
Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können
Ansprüche gegen Lalafarjan-Events nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach
vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
5. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die
für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt
dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern
und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die
Verkehrssicherungspflicht. Er stellt Lalafarjan-Events von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der
Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.


§ 10 Schlussbestimmung
1. Alle personenbezogenen Daten, die von Lalafarjan-Events zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des
Auftrags erforderlich sind.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche
Ansprüche aus diesem Vertrag Düsseldorf. Der Auftraggeber kann die Lalafarjan-Events unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Düsseldorf verklagen.